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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Der Anwendung sämtlicher anderslautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass wir sie im Einzelfall explizit anerkannt haben. Die AGB werden von den Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn wir auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug nehmen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Kunden sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen.
2) Aufträge
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlichen Bestätigung.
2.1) Besonderheiten bei Übersetzungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
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nur der Information,
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der Veröffentlichung und Werbung,
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für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren oder
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irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.
Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen language service, in der Folge Auftragnehmer genannt.
Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen.
2.2) Besonderheiten bei Dolmetschungen
Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Einzeldolmetschern bzw. von Dolmetscherteams für Simultan-, Konsekutiv-, Flüster- und Verhandlungsdolmetscheinsätze inklusive der gesamten Vorbereitung des Einsatzes und etwaiger Nachbearbeitungen des Auftrages für die Veranstaltung des Auftraggebers auf der Grundlage der vom Auftraggeber bekannt gegebenen und im Auftrag schriftlich vereinbarten Anforderungen.
Auf Anfrage umfasst dies auch die Besorgung der Dolmetsch- und Beschallungstechnik bei externen Dolmetschtechniklieferanten durch language service.
2.3) Besonderheiten beim Sprachentraining
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung des Teilnehmers und unserer Annahme. Die Dauer des Unterrichtsverhältnisses ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Unterricht bzw. Kurs. Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Inhalt des Unterrichts abzuändern sowie Kurse aus organisatorischen oder ähnlichen Gründen zu verlegen oder abzusagen.
3) Preise und Honorare
Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Steuer. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
3.1) Besonderheiten bei Übersetzungen
Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetztes Wort. Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den language service-Tarifen, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis der Übersetzungstätigkeit) die Berechnungsbasis.
Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage aller zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge (z.B. auf Basis von Textauszügen) gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, wird language service den Auftraggeber davon unverzüglich und schriftlich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eigene Software erfordert, wird vom Auftraggeber verlangt). Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben/unten bis einschließlich 2,5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufassung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.
Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann, sofern nicht anders vereinbart, das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.
Für Express- und Wochenendarbeiten können nach Vereinbarung angemessene Zuschläge verrechnet werden.
3.2) Besonderheiten beim Dolmetschen
Das für Dolmetschdienstleistungen in Rechnung gestellte Honorar bestimmt sich ausschließlich nach den Tarifen von language service bzw. nach deren schriftlichen Kostenvoranschlägen in Anlehnung an die von der Universitas Austria, dem Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen, empfohlenen Richtlinien.
Kostenvoranschläge gelten ausschließlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinien.
Dolmetschtarife werden im Allgemeinen nach Halb- bzw. Ganztagen berechnet, wobei für diese Festlegung ausschlaggebend ist, in welchem Zeitrahmen der Einsatz stattfindet.
Zeitrahmen:
08 – 13 Uhr = Halbtag
12 – 19 Uhr = Halbtag
11 – 16 Uhr = Ganztag
Halbtagestarif = eine maximale Anwesenheit der Dolmetscher am Einsatzort von vier aufeinander folgenden Stunden innerhalb des obigen Zeitrahmens.
Ganztagestarif = entweder eine Anwesenheitszeit der Dolmetscher am Einsatzort von acht Stunden oder für den Fall, dass der Einsatz durch lange, im Programm vorgesehene Pausen von mehr als drei Stunden in einem Stück unterbrochen wird, eine reine Arbeitszeit von sechs Stunden.
Die Ganz- bzw. Halbtagestarife sowie die Überstunden werden ab dem vom Auftraggeber schriftlich bekannt gegebenen Zeitpunkt, zu dem der/die Dolmetscher am Einsatzort erwartet wird/werden, berechnet. Ein späterer Einsatzbeginn bleibt unberücksichtigt. Alternativ dazu können auch Pauschalen für genau im Vertrag spezifizierte Zeiten berechnet werden. In diesem Fall berechnen sich Überstunden ab dem Ablauf der spezifizierten Zeit.
Organisation: Falls nicht schriftlich anders vereinbart, werden für die Organisation keinerlei Kosten in Rechnung gestellt.
Überstunden: Über den vereinbarten Zeitrahmen hinausgehende Einsatzzeiten werden pro Dolmetscher und Stunde in Rechnung gestellt. Begonnene Stunden werden als ganze berechnet. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet.
Stehtage: Erfolgt der gesamte Dolmetscheinsatz an nicht hintereinander folgenden Tagen und ist dem Dolmetscher eine Rückkehr an sein Berufsdomizil nicht möglich, so werden die dabei resultierenden Stehtage zu den vereinbarten Tagestarifen in Rechnung gestellt.
Reisezeitersatz: Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Dolmetschort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet.
Reisespesen: Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Sitz der Geschäftsstelle von language service ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde.
3.3) Besonderheiten beim Sprachentraining
Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Sprachkursleistungen als Preise pro Sprachkurseinheit. Es wird eine Mindestanzahl an Sprachkurseinheiten angesetzt. Kursmaterialien, Prüfungen, Zertifizierungen und weitere Zusatzleistungen werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.
Soweit nicht anders vereinbart, wird bei Sprachentraining außerhalb unserer Geschäftsstelle die vom Sprachlehrer für den Reiseweg zum Sprachkursort und zurück benötigte Zeit nach Aufwand vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Sitz der Geschäftsstelle von language service ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde.
Im Fall von Einzelunterricht können Fehlzeiten von Seiten des Auftraggebers, die uns mindestens 48 Stunden vor Kurstermin mitgeteilt werden, kostenfrei verschoben werden, sofern diese innerhalb von zwei Monaten nach dem vereinbarten Unterrichtsende nachgeholt werden.
Bei Gruppenunterricht ist eine Rückerstattung von Fehlzeiten ausgeschlossen.
4) Leistungen
Die in Auftrag gegebenen und von uns angenommenen Leistungen werden von uns laut Auftrag und dieser AGB ausgeführt. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schulden wir nicht. Bei Stornierung des Auftrags sind wir berechtigt, dem Kunden Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.
4.1) Besonderheiten bei Übersetzungen
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erstellen und liefern wir eine Arbeitsübersetzung. Beglaubigungen, Veröffentlichungen, Erstellen und Adaptieren von fremdsprachigen Werbetexten, Website- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilaufträge, das Anlegen, Erweitern und Einsetzen einer bestimmten Terminologie oder eines Glossars sind rechtzeitig bei Auftragserteilung anzugeben, damit unsererseits entsprechend disponiert und eventuelle Mehraufwände in den Angebotspreis einkalkuliert werden können. Für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Kunden zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Wortsammlungen oder in der Formulierung des Auftrags haften wir nicht. Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden. Schadensersatzforderungen und Kürzungen der Rechnungen sind ausgeschlossen. Das Anlegen oder Erweitern einer Terminologie oder eines Glossars erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Voraussetzung ist, dass ausreichende Unterlagen, wie beispielsweise Terminologiedatenbanken, Vorübersetzungen, Wortlisten oder Glossare bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.
4.2) Besonderheiten beim Dolmetschen
Der Kunde ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, uns die Art der Dolmetschleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetsch- und Konferenztechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, uns frühzeitig, mindestens jedoch fünf Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Unterlagen zur Vorbereitung sind an language service per E-Mail zu übermitteln (Dateiformat nach Möglichkeit in MS-Word, jedoch keinesfalls in anderen Programmen als MS Office).
Ist eine Übermittlung der Vorbereitungsmaterialien auf elektronischem Wege nicht möglich, so sind language service sämtliche Materialien in der Zahl der zum Einsatz kommenden Dolmetscher zuzüglich einem Exemplar für language service per Boten/auf dem Postweg zu übermitteln, wobei diese spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei language service eintreffen müssen.
Werden bei der Veranstaltung fertige Texte verlesen, sorgt der Auftraggeber dafür, dass Language service bzw. dem von language service eingesetzten Dolmetschteamchef spätestens am Vortag eine Kopie pro Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird.
Werden seitens des Auftraggebers Unterlagen nicht bzw. nicht rechtzeitig oder in unzureichender Menge zur Verfügung gestellt, entbindet dies language service von jeglicher Haftung bezüglich der Qualität der geleisteten Dolmetschung.
Konsekutiv-/Flüster-/Verhandlungsdolmetschen:
Bei Besprechungen/Meetings/Verhandlungen ist der Dolmetscher vor dem Dolmetscheinsatz zusätzlich in die Vorgeschichte der Verhandlungen einzuweisen. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Vom Veranstalter gewünschte und außerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten anberaumte Vorbesprechungen werden gesondert zu den für Dolmetschungen üblichen Honorarsätzen und Bedingungen in Rechnung gestellt.
4.3) Besonderheiten beim Sprachentraining
Der Kunde schließt mit uns, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, einen Vertrag über mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die in einem in der Anmeldung angegebenen Zeitraum angeboten werden. Bei Nachhilfeunterricht und Sprachkursen für Kinder dauert eine Einheit 60 Minuten, diese Kurse werden mit mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten gebucht.
Wir sind bestrebt, für die Vertragsdauer des Unterrichts die gleichen Lehrkräfte einzusetzen. Sollte es dennoch aus jedwelchen Gründen zu einem Lehrkräftewechsel kommen, so sind daraus für den Teilnehmer keine Rückforderungen oder Abzüge aus Vorauszahlungen der Kursgebühren abzuleiten.
5) Lieferung
Hinsichtlich der Frist für Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und language service maßgebend. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, per E-Mail. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von language service angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins ist bei einem Fixgeschäft der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (zB Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend dem Zeitraum, um den language service die erforderlichen Unterlagen zu spät beigestellt wurden.
Für den Fall des Fixgeschäfts obliegt es language service zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Bereitstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann.
Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber language service zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei language service. Language service hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitspflicht nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
6) Zahlung
6.1) Besonderheiten bei Übersetzungen
Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Übersetzung nach Rechnungslegung zu erfolgen.
language service ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% in Anrechnung gebracht.
Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und language service vereinbarten Zahlungsbedingungen (zB Akontozahlung) ist language service berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird language service in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
6.2) Besonderheiten beim Dolmetschen
Die Zahlung hat, falls nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Erledigung der Dolmetschleistung zu erfolgen. Language service ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% in Anrechnung gebracht. Des Weiteren sind Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
6.3) Besonderheiten beim Sprachentraining
Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Gebühren für alle Kursformen im Voraus bei der Anmeldung unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen zu entrichten. Lehrmittel sind in den Kursgebühren nicht enthalten.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% in Anrechnung gebracht.
7) Ausführung durch Dritte
Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachten, Dritter bedienen. Außer im Zusammenhang mit Dolmetscheinsätzen und Sprachunterricht bedürfen Kontakte zwischen dem Kunden und den von uns beauftragten Dritten unserer Genehmigung.
8) Störungen, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren
Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht von uns vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen und Abwesenheit von Lehrkräften oder Dolmetschern. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn wir aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken müssen.
8.1) Besonderheiten bei Übersetzungen
Wir haften nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Unsere EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ (Modem), E-Mail oder anderen Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von uns nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Wir haften nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung. Bei Lieferungen von Übersetzungen in Dateiform ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.
8.2) Besonderheiten beim Dolmetschen
Für den Fall der Höheren Gewalt ist language service verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl language service als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch language service Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
Als Höhere Gewalt gelten insbesondere: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Zufall, Krankheit, Unfall, Tod sowie Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit von language service, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
8.3) Besonderheiten beim Sprachentraining
Kommt nach Vertragsabschluss aufgrund der Abwesenheit einer Lehrkraft kein Unterricht zustande, können bereits geleistete Vorauszahlungen anteilig an den Anmeldenden rückerstattet werden, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen Ersatzleistungen anbieten. Werden die Ersatzleistungen seitens des Teilnehmers nicht akzeptiert, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits ausgeglichenen Kursgebühren.
9) Mängel & Reklamationen
9.1) Besonderheiten bei Übersetzungen
Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Ausfolgung (Versand per E-Mail bzw. Übergabe zur Post) geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber language service eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist language service von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von language service behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
Wenn language service die angemessene Frist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt mit Gegenforderungen, aus welchem Grund auch immer, gegen Honorarforderungen des Auftragnehmers aufzurechnen.
Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für die Überprüfung von Übersetzungen.
Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) usw. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt language service keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet language service, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages.
9.2) Besonderheiten beim Dolmetschen
Bei etwaigen Beschwerden des Auftraggebers hinsichtlich der Qualität der Dolmetschung ist dieser verpflichtet, umgehend telefonischen Kontakt mit dem Büro von language service unter der Mobilnummer 0676 6054889 unter konkreter Bezeichnung der beanstandeten Mängel und mit Bezug auf den betreffenden Dolmetscher aufzunehmen.
Beanstandungen, die erst nach dem Ende der jeweiligen Veranstaltung angesprochen werden, können nicht berücksichtigt werden. Ein Haftungsanspruch bei Qualitätsbemängelungen der Dolmetschung beschränkt sich höchstens auf den Auftragswert der beanstandeten Sprachkombination.
language service übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Dolmetschung, wenn der Sprecher einen deutlichen Sprachfehler hat, der Sprecher im Dialekt spricht, der Sprecher eine Sprache verwendet, die nicht seine Muttersprache ist, der Sprecher vom Blatt liest, ohne dass schriftliche Unterlagen zur Verfügung stehen, der Sprecher nicht ins Mikrophon spricht, das Hörverständnis durch Störgeräusche behindert wird u. dgl.
Teamfremde Personen: Ohne Zustimmung des Dolmetschteamchefs dürfen teamfremde Personen nicht als Dolmetscher eingesetzt werden oder in sonstiger Eigenschaft auf den Dolmetschkanälen der Simultananlage sprechen. Für die Qualität der von diesen teamfremden Personen erbrachten Leistung übernimmt language service keine Haftung.
9.3) Besonderheiten beim Sprachentraining
Mängel bezüglich der Unterrichtsleistungen seitens der Lehrkraft müssen bereits im Verlauf eines Sprachkurses angezeigt werden. Sie müssen language service frühestmöglich im Kursverlauf unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich bekannt gegeben werden.
Mängelrügen nach Abschluss eines Sprachkurses kann nicht mehr entsprochen werden. Bei begründeten Reklamationen haben wir das Recht, bis zu zweimal einen Wechsel der Lehrkraft vorzunehmen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.
10) Schadensersatz
Alle Schadenersatzansprüche gegen language service sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Schadenersatzansprüche, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, sind generell ausgeschlossen.
Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, oder für Personenschäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
11) Rücktritt
11.1) Besonderheiten beim Übersetzen
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des von language service zu vertretenen Leistungsverzuges und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten und in elektronischer oder schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt worden ist.
Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde bereits bei Auftragserteilung language service schriftlich darauf hingewiesen hat, dass die Erbringung der vertraglichen Leistung nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist für ihn bedeutungslos ist. Language service haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf den Rechnungswert der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung, maximal jedoch auf Euro 10.000,–.
Die Haftungsgrenze verringert sich im kaufmännischen Verkehr auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen den verursachten Schaden versichert ist. Gibt der Kunde im Auftragsformular den nicht an, vor allem wenn diese veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet werden soll, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. das aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.
Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, und lässt er vor Drucklegung language service keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Freigabe, übernimmt language service keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
11.2) Besonderheiten beim Dolmetschen
Tritt der Auftraggeber vor Einsatzbeginn vom Vertrag zurück, so hat er bei Rücktritt:
- bis zu einem Monat vor Einsatzbeginn 30%
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zwischen einem Monat und einer Woche vor Einsatzbeginn 50%
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zu einem späteren Zeitpunkt 100%
Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z. B. bereits gebuchte Flugtickets der Dolmetscher,
Hotelbuchungen) sind zuzüglich zu entrichten.
Entstandene Bürokosten (z. B. für bereits erfolgte Buchungen von Dolmetschern, Briefings usw.) sind zuzüglich in voller Höhe zu entrichten.
Sollte language service an der Erfüllung des Vertrags unverschuldet gehindert sein, wird der Auftraggeber davon umgehend in Kenntnis gesetzt. Sollte language service für einen qualitativ gleichwertigen Ersatz für die Erfüllung des Auftrags sorgen, verzichtet der Auftraggeber auf jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber language service.
11.3) Besonderheiten beim Sprachentraining
Bei Vertragsrücktritt behalten wir uns das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung wie folgt zu berechnen: 25% der Gesamtkursgebühren bei Rücktritt vor Kursbeginn, 50% bei Absolvierung von weniger als der Hälfte der gebuchten Unterrichtseinheiten und 100% bei Absolvierung von der Hälfte oder mehr als der Hälfte der gebuchten Unterrichtseinheiten. Kursgebühren wegen Fehlens oder vorzeitigen Ausscheidens des Teilnehmers können nicht zurückerstattet werden.
12) Abtretung
Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
13) Eigentumsvorbehalt
Alle language service überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum von language service.
Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen (zB Literatur oder Skripten) bleiben geistiges Eigentum von language service und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung von language service erfolgen.
Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum von language service.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
14) Rechte Dritter
Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den uns übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen. Der Kunde stellt uns und unsere Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.
15) Geheimhaltung
Wir verpflichten uns, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Wir werden vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, können aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an uns.
Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und uns gewähren wir aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.
16) Abwerbeverbot
Unsere angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/innen dürfen bis zu zwölf Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Kunden ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden. Für den Fall des Verstoßes gegen das Abwerbeverbot ist der Kunde verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von Euro 5.000,– zu bezahlen.
17) Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei language service oder den mit ihr verbundenen Unternehmen verarbeitet.
18) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von language service in Klagenfurt. Für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen von language service nach Wahl derselben der Gerichtsstand von language service in Klagenfurt oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen language service der allgemeine Gerichtsstand von language service in Klagenfurt, ausschließlich zuständig.
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.
19) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich language service und der Auftraggeber, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
20) Änderungen der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünschen.